Wir freuen uns, dich bei soliTerre dabei zu haben!
Neue Gemüse-Abos und Zusatz-Abonnements können auf Beginn jedes Quartals abgeschlossen werden, also auf Anfang Juni, September, Dezember und März. Anmeldeschluss ist jeweils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November.
Vertrag zwischen dem Verein ‚soliTerre – regionale Vertragslandwirtschaft Bern’ (im Folgenden ‚der Verein’) und Dir (im Folgenden ‚der Haushalt’ genannt).
Indem Du diesen Vertrag unterschreibst, wirst Du einerseits Mitglied im Verein soliTerre und kannst an der jährlichen Mitgliederversammlung mitbestimmen und in Arbeitsgruppen mitarbeiten, andererseits erhälst Du mindestens ein Jahr lang jede Woche die Lebensmitteltasche, den Du dir aussuchst. Er enthält saisonale Bio-Lebensmittel gemäss dem Angebot der beteiligten Höfe und einmal im Monat ein spezielles Lebensmittel z.B. Eingemachtes, Honig oder ungekühlt lagerbare Fleischwaren (falls Du die Option ‚mit Fleischwaren’ gewählt hast).
Gemäss der Charta der FRACP (dem Westschweizer Verband der Vertragslandwirtschaft) und den Statuten und den Zielen des Vereins soliTerre – regionale Vertragslandwirtschaft Bern
vereinbaren die beiden Vertragsparteien folgendes:
- Der Haushalt wird Mitglied im Verein soliTerre – regionale Vertragslandwirtschaft Bern.
- Der Verein verpflichtet sich, jede Woche zu einem bestimmten Tag eine Tasche mit Bioprodukten an den gewählten Verteilpunkt zu liefern (siehe Liste), wo sie am entsprechenden Liefertag abgeholt werden kann. Die Tasche enthält nur Bioprodukte von den Höfen der Produzierenden, die Mitglieder des Vereines sind. Er enthält Produkte gemäss der Preisliste, die von der Mitgliederversammlung verabschiedet wird.
- Der Haushalt kann 4 Mal pro Jahr den Korb abbestellen (d.h. der Vertrag umfasst 48 Lieferungen, das Geschäftsjahr hat 52 Wochen). Die Termine können ausgewählt werden (z.B. während den Ferien). Zuviel bezogene Körbe (max. 4) werden am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (Dauer von Anfang Juni bis Ende Mai) in Rechnung gestellt. Weniger bezogene Körbe können nicht zurück erstattet werden.
- Die Preise verstehen sich inklusive 2.5% Mehrwertsteuer.
- Die Differenz zwischen dem Warenwert und dem Preis des Korbs von zurzeit 10% pro Korb wird zur Finanzierung der Verteilung und Administration verwendet. Die Produzierenden tragen ebenfalls mit 15% zur Finanzierung der Verteilung und Administration bei. Der Vereins-Vorstand kann diese Prozentsätze auf Basis der effektiven Kosten des Verteilerzentrums neu berechnen und festsetzen.
- Die Bezahlung der Körbe erfolgt jeweils vierteljährlich zum Voraus.
- Der Haushalt-Vertrag ist ein Jahresvertrag, der bis ein Monat vor Ende der individuellen Vertragsdauer gekündigt werden kann. Ohne Kündigung läuft der Vertrag automatisch weiter.
- Der Rechtsvollzug erfolgt in Bern.