Auch bekannt als Fragen & Antworten, FAQ oder Q&A
zu SoLaWi
Nein, das gibt es nicht, der administrative Aufwand dafür ist zu hoch.
Nein, im Rahmen des Korbabos können wir vorerst nicht auf Sonderwünsche eingehen, lediglich die Unterscheidung zwischen gross und klein, vegan, vegetarisch oder mit Fleisch. Wir wollen den (administrativen) Aufwand möglichst klein halten – das verstehen Sie sicher. Ausserdem werden mit dem Korb regelmässig leckere Rezepte mitgeliefert und so mögen Sie das Gemüse schliesslich vielleicht doch noch. Und falls gar nicht: Weiterverschenken! Ausserdem: es gibt Zahlen wonach bei Grossverteilern bis zu 40% des Gemüses vernichtet werden, da es den Qualitätsanforderungen nicht genügt (krumme Rübli) oder einfach nicht verkauft wird.
Ja. Sie registrieren sich zwar bei uns, Ihre Angaben sind aber auf unserer Website nirgends öffentlich ersichtlich. Auch geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
Das wird häufig gemacht. Bei der Anmeldung bitte so vermerken. Bei Geschenk-Abos wird von der Schenkenden der ganze Jahrespreis vor Abobeginn bezahlt, das Abo wird von Anfang an auf ein Jahr begrenzt. Die Beschenkten können das Abo nach einem Jahr selbst verlängern.
Für eine Kündigung gibt es ein Formular.
zum Gemüse-Abo
Es werden Lebensmittel im Wert von 33.6 (resp. 21) Franken geliefert, minus 10 Prozent Administrationsaufwand. Die Preise werden an der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Der Inhalt der Körbe wird jeweils im öffentlich einehbaren Lieferkommentar (https://soliterre.openolitor.ch/#/open/lastlieferplanungen) veröffentlicht. Hier kann man sich ein Bild der aktuellen Körbe machen.
Ja. Viermal im Jahr kann man den Korb abbestellen. Bitte die Abwesenheit bis Sonntag Abend der Vorwoche in OpenOlitor eintragen. Falls Sie längere Zeit nicht anwesend sind, suchen Sie am besten jemanden, der Ihren Korb in dieser Zeit übernimmt. Wer keine Körbe oder weniger als 4 Körbe abbstellt, bekommt für die zuviel bezogenen Körbe am Ende des Geschäftsjahres (also jeweils Ende Mai) eine Schlussabrechnung.
zur Mitgliedschaft
Nein, das gibt es nicht, der administrative Aufwand dafür ist zu hoch.
Nein, im Rahmen des Korbabos können wir vorerst nicht auf Sonderwünsche eingehen, lediglich die Unterscheidung zwischen gross und klein, vegan, vegetarisch oder mit Fleisch. Wir wollen den (administrativen) Aufwand möglichst klein halten – das verstehen Sie sicher. Ausserdem werden mit dem Korb regelmässig leckere Rezepte mitgeliefert und so mögen Sie das Gemüse schliesslich vielleicht doch noch. Und falls gar nicht: Weiterverschenken! Ausserdem: es gibt Zahlen wonach bei Grossverteilern bis zu 40% des Gemüses vernichtet werden, da es den Qualitätsanforderungen nicht genügt (krumme Rübli) oder einfach nicht verkauft wird.
Ja. Sie registrieren sich zwar bei uns, Ihre Angaben sind aber auf unserer Website nirgends öffentlich ersichtlich. Auch geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
Das wird häufig gemacht. Bei der Anmeldung bitte so vermerken. Bei Geschenk-Abos wird von der Schenkenden der ganze Jahrespreis vor Abobeginn bezahlt, das Abo wird von Anfang an auf ein Jahr begrenzt. Die Beschenkten können das Abo nach einem Jahr selbst verlängern.
Für eine Kündigung gibt es ein Formular.
zu Abwesenheiten
Vier mal pro Vereinsjahr kann/muss auf die Korblieferung verzichtet werden (z.B. wegen Ferienabwesenheit). Die Daten, an denen Sie keinen Korb möchten, können Sie via das Mitgliederportal OpenOlitor von soliTerre selbst verwalten (https://soliterre.openolitor.ch).
Das Vereinsjahr ist das Geschäftsjahr des Vereins soliTerre. Es dauert jeweils von Anfang Juni bis Ende Mai. Über diese Zeitperiode läuft unser jährlicher Buchhaltungsabschluss. Das Vertragsjahr hingegen ist ein „individuelles Jahr“ jedes einzelnen Mitglieds. Da wir mit den Mitgliedern Jahresverträge abschliessen und der Abschluss neuer Verträge immer auf Beginn eines Quartals stattfindet, gibt es vier individuelle Vertragsjahre, mit Start entweder Anfang Juni (Quartal 1), Anfang September (Quartal 2), Anfang Dezember (Quartal 3) oder Anfang März (Quartal 4).
Das Abonnement basiert auf 48 Bezugswochen und 4 „Ferienwochen“ pro Geschäftsjahr. Der Vertrag umfasst also 48 Lieferungen pro Jahr. Im Vereinsjahr kann folglich viermal der Korb abbestellt werden. Die soliTerre-Mitglieder können aber auch mehr als 48 Körbe pro Jahr beziehen (maximal 52). Diese „zuviel“ bezogenen Körbe werden jeweils per Ende des Geschäftsjahres abgerechnet und Anfang Juni in Rechnung gestellt. Diese Rechnung nennen wir Schlussabrechnung.
In solchen Fällen rechnet unser Admin-Tool die „zuviel“ bezogenen Körbe um: Wer drei Quartale dabei ist, hat 3 Körbe abbestellen können, wer 2 Quartale dabei war, 2 Körbe, und so weiter. Dasselbe wird gemacht, wenn jemand seinen Korb auf Ende des individuellen Vertragsjahrs beispielsweise per Ende November auflöst. Dann schauen wir, ob mindestens 2 Abwesenheiten eingetragen worden sind.
Leider nein. Die Abwesenheiten können innerhalb des Geschäftsjahres frei verteilt werden, jedoch nicht über das jeweilige Geschäftsjahr hinaus. Wir müssen Ende Mai die Vereinsbuchhaltung abschliessen, inklusive Abrechnung der „Abwesenheiten“.
Ja, das ist möglich. Wenn mehr als vier Abwesenheiten eingetragen werden, bezahlt der Verein diese Abwesenheiten aber nicht zurück. Wir empfehlen deshalb, diese Körbe im Freundes- oder Bekanntenkreis zu verschenken, statt sie abzubestellen.
Sie definieren, auf wann die Auflösung des Vertrags möglich ist. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kann der Abonnenements-Vertrag je auf Ende des individuellen Vertragsjahres aufgelöst werden.
zum Geschäftsjahr
Das Vereinsjahr ist das Geschäftsjahr des Vereins soliTerre. Es dauert jeweils von Anfang Juni bis Ende Mai. Über diese Zeitperiode läuft unser jährlicher Buchhaltungsabschluss. Das Vertragsjahr hingegen ist ein „individuelles Jahr“ jedes einzelnen Mitglieds. Da wir mit den Mitgliedern Jahresverträge abschliessen und der Abschluss neuer Verträge immer auf Beginn eines Quartals stattfindet, gibt es vier individuelle Vertragsjahre, mit Start entweder Anfang Juni (Quartal 1), Anfang September (Quartal 2), Anfang Dezember (Quartal 3) oder Anfang März (Quartal 4).
Das Abonnement basiert auf 48 Bezugswochen und 4 „Ferienwochen“ pro Geschäftsjahr. Der Vertrag umfasst also 48 Lieferungen pro Jahr. Im Vereinsjahr kann folglich viermal der Korb abbestellt werden. Die soliTerre-Mitglieder können aber auch mehr als 48 Körbe pro Jahr beziehen (maximal 52). Diese „zuviel“ bezogenen Körbe werden jeweils per Ende des Geschäftsjahres abgerechnet und Anfang Juni in Rechnung gestellt. Diese Rechnung nennen wir Schlussabrechnung.
In solchen Fällen rechnet unser Admin-Tool die „zuviel“ bezogenen Körbe um: Wer drei Quartale dabei ist, hat 3 Körbe abbestellen können, wer 2 Quartale dabei war, 2 Körbe, und so weiter. Dasselbe wird gemacht, wenn jemand seinen Korb auf Ende des individuellen Vertragsjahrs beispielsweise per Ende November auflöst. Dann schauen wir, ob mindestens 2 Abwesenheiten eingetragen worden sind.
Leider nein. Die Abwesenheiten können innerhalb des Geschäftsjahres frei verteilt werden, jedoch nicht über das jeweilige Geschäftsjahr hinaus. Wir müssen Ende Mai die Vereinsbuchhaltung abschliessen, inklusive Abrechnung der „Abwesenheiten“.
Ja, das ist möglich. Wenn mehr als vier Abwesenheiten eingetragen werden, bezahlt der Verein diese Abwesenheiten aber nicht zurück. Wir empfehlen deshalb, diese Körbe im Freundes- oder Bekanntenkreis zu verschenken, statt sie abzubestellen.
Sie definieren, auf wann die Auflösung des Vertrags möglich ist. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kann der Abonnenements-Vertrag je auf Ende des individuellen Vertragsjahres aufgelöst werden.
zu Abholstellen
Die soliTerre-Körbe werden jede Woche an folgende Depots in der Stadt Bern, in Wabern, Liebefeld und in Kirchlindach geliefert:
3011, Bahnhof Bern, unter der Welle (Velostation)
3006, Ostring, Depot beim Alten Tramdepot
3006, Gryphenhübeli, Seminarstrasse/Kramburgstrasse
3007, Eigerplatz: 100m von der Tramhaltestelle entfernt
3007, Weissenbühl (Goumoënstrasse)
3012, Länggasse: Mittelstrasse
3012, Länggasse: Bibliothek
3012, Länggasse: Paulus
3012, Länggasse: Falkenplatz
3013, Breitenrain: Blumen Wyss, (Moserstrasse)
3013, Breitenrain: Alte Feuerwehr Viktoria, Löscher
3013, Lorraine: Q-Laden
3004, Rossfeld: Wohngenossenschaft (Tulpenweg)
3004, Felsenau: Via Felsenau
3027, Bümpliz: Gartenhaus WG (Aehrenweg)
3027, Bethlehem: Quartierzentrum / Café Tscharni
3097, Liebefeld: BEKB, Nähe Bushaltestelle Liebefeld Park und Liebefeld Bahnhof
3084, Wabern: Bernau-Park (Villa Bernau)
3038, Kirchlindach, Biohof Moosweg
Das Abonnement basiert auf 48 Bezugswochen und 4 „Ferienwochen“ pro Geschäftsjahr. Der Vertrag umfasst also 48 Lieferungen pro Jahr. Im Vereinsjahr kann folglich viermal der Korb abbestellt werden. Die soliTerre-Mitglieder können aber auch mehr als 48 Körbe pro Jahr beziehen (maximal 52). Diese „zuviel“ bezogenen Körbe werden jeweils per Ende des Geschäftsjahres abgerechnet und Anfang Juni in Rechnung gestellt. Diese Rechnung nennen wir Schlussabrechnung.
Das Abonnement basiert auf 48 Bezugswochen und 4 „Ferienwochen“ pro Geschäftsjahr. Der Vertrag umfasst also 48 Lieferungen pro Jahr. Im Vereinsjahr kann folglich viermal der Korb abbestellt werden. Die soliTerre-Mitglieder können aber auch mehr als 48 Körbe pro Jahr beziehen (maximal 52). Diese „zuviel“ bezogenen Körbe werden jeweils per Ende des Geschäftsjahres abgerechnet und Anfang Juni in Rechnung gestellt. Diese Rechnung nennen wir Schlussabrechnung.