Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu
Wieviel Gemüse enthält ein Korb?
Es werden Lebensmittel im Wert von 33.6 (resp. 21) Franken geliefert, minus 10 Prozent Administrationsaufwand. Die Preise werden an der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Der Inhalt der Körbe wird jeweils im öffentlich einehbaren Lieferkommentar (https://soliterre.openolitor.ch/#/open/lastlieferplanungen) veröffentlicht. Hier kann man sich ein Bild der aktuellen Körbe machen.
Kann man einen Korb auch abbestellen, zum Beispiel, wenn man in die Ferien geht?
Ja. Viermal im Jahr kann man den Korb abbestellen. Bitte die Abwesenheit bis Sonntag Abend der Vorwoche in OpenOlitor eintragen. Falls Sie längere Zeit nicht anwesend sind, suchen Sie am besten jemanden, der Ihren Korb in dieser Zeit übernimmt. Wer keine Körbe oder weniger als 4 Körbe abbstellt, bekommt für die zuviel bezogenen Körbe am Ende des Geschäftsjahres (also jeweils Ende Mai) eine Schlussabrechnung.
Gibt es einen Probierkorb oder ein Probeabo?
Nein, das gibt es nicht, der administrative Aufwand dafür ist zu hoch.
Ich mag keinen Fenchel und keine Kartoffeln - können Sie dafür sorgen, dass diese mir nicht geliefert werden?
Nein, im Rahmen des Korbabos können wir vorerst nicht auf Sonderwünsche eingehen, lediglich die Unterscheidung zwischen gross und klein, vegan, vegetarisch oder mit Fleisch. Wir wollen den (administrativen) Aufwand möglichst klein halten - das verstehen Sie sicher. Ausserdem werden mit dem Korb regelmässig leckere Rezepte mitgeliefert und so mögen Sie das Gemüse schliesslich vielleicht doch noch. Und falls gar nicht: Weiterverschenken! Ausserdem: es gibt Zahlen wonach bei Grossverteilern bis zu 40% des Gemüses vernichtet werden, da es den Qualitätsanforderungen nicht genügt (krumme Rübli) oder einfach nicht verkauft wird.
Wird meine Mitgliedschaft bei soliTerre vertraulich behandelt?
Ja. Sie registrieren sich zwar bei uns, Ihre Angaben sind aber auf unserer Website nirgends öffentlich ersichtlich. Auch geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
soliTerre-Korb als Hochzeitsgeschenk?
Das wird häufig gemacht. Bei der Anmeldung bitte so vermerken. Bei Geschenk-Abos wird von der Schenkenden der ganze Jahrespreis vor Abobeginn bezahlt, das Abo wird von Anfang an auf ein Jahr begrenzt. Die Beschenkten können das Abo nach einem Jahr selbst verlängern.
Wie unterscheiden sich Vereinsjahr und Vertragsjahr beim Verein soliTerre?
Das Vereinsjahr ist das Geschäftsjahr des Vereins soliTerre. Es dauert jeweils von Anfang Juni bis Ende Mai. Über diese Zeitperiode läuft unser jährlicher Buchhaltungsabschluss. Das Vertragsjahr hingegen ist ein „individuelles Jahr“ jedes einzelnen Mitglieds. Da wir mit den Mitgliedern Jahresverträge abschliessen und der Abschluss neuer Verträge immer auf Beginn eines Quartals stattfindet, gibt es vier individuelle Vertragsjahre, mit Start entweder Anfang Juni (Quartal 1), Anfang September (Quartal 2), Anfang Dezember (Quartal 3) oder Anfang März (Quartal 4).
Weshalb erstellt der Verein soliTerre für alle Mitglieder eine Schlussabrechnung per Ende Mai jedes Jahres?
Das Abonnement basiert auf 48 Bezugswochen und 4 „Ferienwochen“ pro Geschäftsjahr. Der Vertrag umfasst also 48 Lieferungen pro Jahr. Im Vereinsjahr kann folglich viermal der Korb abbestellt werden. Die soliTerre-Mitglieder können aber auch mehr als 48 Körbe pro Jahr beziehen (maximal 52). Diese „zuviel“ bezogenen Körbe werden jeweils per Ende des Geschäftsjahres abgerechnet und Anfang Juni in Rechnung gestellt. Diese Rechnung nennen wir Schlussabrechnung.
Wie werden Ende Mai die Abwesenheiten berechnet, wenn jemand das Abo erst im Dezember gestartet hat?
In solchen Fällen rechnet unser Admin-Tool die „zuviel“ bezogenen Körbe um: Wer drei Quartale dabei ist, hat 3 Körbe abbestellen können, wer 2 Quartale dabei war, 2 Körbe, und so weiter. Dasselbe wird gemacht, wenn jemand seinen Korb auf Ende des individuellen Vertragsjahrs beispielsweise per Ende November auflöst. Dann schauen wir, ob mindestens 2 Abwesenheiten eingetragen worden sind.
Ist es möglich, „Abwesenheiten“ über das Geschäftsjahr hinaus zu verteilen? Beispielsweise eine nicht bezogene Abwesenheit im Geschäftsjahr auf das nächste Geschäftsjahr „mitzunehmen“?
Leider nein. Die Abwesenheiten können innerhalb des Geschäftsjahres frei verteilt werden, jedoch nicht über das jeweilige Geschäftsjahr hinaus. Wir müssen Ende Mai die Vereinsbuchhaltung abschliessen, inklusive Abrechnung der „Abwesenheiten“.
Kann ich mehr als vier Abwesenheiten pro Geschäftsjahr eintragen?
Ja, das ist möglich. Wenn mehr als vier Abwesenheiten eingetragen werden, bezahlt der Verein diese Abwesenheiten aber nicht zurück. Wir empfehlen deshalb, diese Körbe im Freundes- oder Bekanntenkreis zu verschenken, statt sie abzubestellen.
Welche Funktion haben die individuellen Vertragsjahre?
Sie definieren, auf wann die Auflösung des Vertrags möglich ist. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kann der Abonnenements-Vertrag je auf Ende des individuellen Vertragsjahres aufgelöst werden.